Urteil vom Landgericht Münster - 05 T 373/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Gläubigern zu je ½ Anteil auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert für das Beschwerdeverfahren: 1.745,76 Euro


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