Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

InsO § 287 Antrag des Schuldners

Insolvenzordnung

(1) Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden soll. Wird er nicht mit diesem verbunden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis gemäß § 20 Abs. 2 zu stellen. Der Schuldner hat dem Antrag eine Erklärung beizufügen, ob ein Fall des § 287a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 vorliegt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärung nach Satz 3 hat der Schuldner zu versichern.

(2) Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Ist dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden, so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre; der Schuldner hat dem Antrag eine entsprechende Abtretungserklärung beizufügen.

(3) Vereinbarungen des Schuldners sind insoweit unwirksam, als sie die Abtretungserklärung nach Absatz 2 vereiteln oder beeinträchtigen würden.

(4) Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, sind bis zum Schlusstermin zu dem Antrag des Schuldners zu hören.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 13/25
25. September 2025
IX ZB 13/25 25. September 2025
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (33. Senat) - L 33 R 520/23
15. Mai 2025
L 33 R 520/23 15. Mai 2025
Beschluss vom Landgericht Bamberg - 12 T 2/23
26. Februar 2025
12 T 2/23 26. Februar 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 5/24
26. September 2024
IX ZB 5/24 26. September 2024
Beschluss vom Hessisches Landessozialgericht (6. Senat) - L 6 AS 204/24 B ER
22. Juli 2024
L 6 AS 204/24 B ER 22. Juli 2024
Beschluss vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Zivilkammer) - 1 T 15/24
12. Juni 2024
1 T 15/24 12. Juni 2024
Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 SLa 92/24
18. April 2024
18 SLa 92/24 18. April 2024
Urteil vom Bundessozialgericht - B 5 R 8/22 R
18. April 2024
B 5 R 8/22 R 18. April 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 56/22
21. März 2024
IX ZB 56/22 21. März 2024
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (5. Senat) - L 5 R 240/21
18. Dezember 2023
L 5 R 240/21 18. Dezember 2023