Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 361/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Umsatzsteuern auf 298.544,46 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Insolvenzverwalter, wobei die Gerichtsgebühr auf die Hälfte ermäßigt wird.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Schuldnerin zu 15 % und der Insolvenzverwalter zu 85 %.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 203.362,90 € festgesetzt.


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