Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 77/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 09.02.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 26.01.2023 (Az.: 33 M 6080/22) aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Entscheidung über den Antrag des Schuldners vom 27.12.2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.090,00 € festgesetzt.


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