Urteil vom Landgericht Paderborn - 4 O 595/06

Tenor

Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 20.02.2007 werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 23.530,27 € (i. W. dreiundzwanzigtausendfünfhundertdreißig 27/100 Euro), die Beklagten zu 2-6) und 8-10) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2007, die Beklagte zu 7) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 und die Beklagte zu 1) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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