Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 30/12

Tenor

wird die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 11.01.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Paderborn vom 22.12.2011 auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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