Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 266/11

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger

              2.575,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

              Basiszins der EZB seit dem 06.08.2011 zu zahlen.

           Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger für

              seinen Sohn Q, geb. am 09.08.1991, aufgrund der durch 

           den

              Wegeunfall vom 14.08.2010 in M erlittenen

              Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen.

              Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet

              sind, an den Kläger für seinen Sohn Q, geboren am

              … sämtliche Schäden, die ihm in Zukunft aus dem Verkehrsunfall

              vom 14.08.2010 in M entstehen, zu ersetzen, soweit

              die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte

              übergehen oder übergegangen sind.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

              110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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