Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 157/25

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 12.03.2024 (Az. 810 XIV(B) 50/24; jetzt Amtsgericht Paderborn, 11 XIV(B) 188/24) angeordnete Überstellungshaft diesen im Zeitraum vom 12.03.2024 bis zu seiner Abschiebung am 19.03.2024 in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichts- und Dolmetscherkosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung des Betroffenen in allen Instanzen erforderlichen außergerichtlichen Kosten trägt die beteiligte Behörde.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 5.000 €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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