Grund- und Teilurteil vom Landgericht Siegen - 2 O 6/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern jede weiteren entstandenen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, welcher auf das Schadensereignis vom 07.04.2011 im  Gebäude M in G zurückzuführen sind, soweit sie nicht mit den Leistunganträgen zu 1), 2) und 4) der Klage geltend gemacht werden.

Im Übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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