Urteil vom Landgericht Wuppertal - 1 O 539/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann

die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis

tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags ab

wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in sel-

ber Höhe leistet.


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