Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 503/05

Tenor

Der Nichtabhilfebeschluß und die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Rechtspflegerin - Wuppertal vom 16. August 2005 werden aufgehoben.

Die Sache wird insoweit an das Amtsgericht zur erneuten Prüfung und Entscheidung nach Maßgabe der folgenden Gründe zurückverwiesen.


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