Urteil vom Landgericht Wuppertal - 16 O 7/07

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Dass Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus

dem Urteil vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte

vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.


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