Urteil vom Landgericht Wuppertal - 1 O 53/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur Gesamthand 17.558,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden den Klägern zu 45 % und der Beklagten zu 55 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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Entscheidungsgründe

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