Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 106/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.808,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 389,84 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3 zu tragen, ausgenommen die durch Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Kosten; diese trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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