Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 T 76/15

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin – vom 23.01.2015 wird aufgehoben und das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Gründe zur erneuten Prüfung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.


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