Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 29/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 09.12.2020 gegen den Beschluss – Rechtspfleger - des Amtsgerichts Mettmann vom 18.11.2020 (Az.: s.o.) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis 500,00 Euro festgesetzt.


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