Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 251/20

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.000 Euro nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26.000 Euro seit dem 31.03.2020 und aus weiteren 20.000 Euro seit dem 10.04.2020 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits mit Ausnahme der Kosten der Verweisung, welche die Klägerin trägt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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