Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 23 Qs 130/23 (523 Js 1275/23)

Tenor

Auf die Beschwerde werden die Verfügung des Amtsrichters vom 02.11.2023 und der auf den 30.11.2023 bestimmte Termin zur Hauptverhandlung aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit notwendig entstandenen Auslagen trägt die Staatskasse.


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