Urteil vom Landgericht Wuppertal - 14 O 91/24

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 16.01.2024 -Az: 23-1252187-0-4- wird mit der Maßgabe, dass die Vollstreckung aus diesem nur gegen Erbringung der unten genannten Sicherheit fortgesetzt werden darf, aufrechterhalten soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten seiner Säumnis trägt der Beklagte. Die übrigen bis zum 02.05.2024 entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 85 % und dem Beklagten zu 15 % auferlegt, die danach entstandenen Kosten tragen der Kläger zu 25 % und der Beklagte zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags; der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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