Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 Ar 39/95

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.03.1995 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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