Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 J 199/96

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.10.1996 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.03.1992 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.04.1994 verurteilt, dem Kläger nach dem am 04.11.1990 verstorbenen R ... K ... Halbwaisenrente nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge des Klägers trägt die Beklagte. Die Revision wird zugelassen.


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