Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 6/03 KA

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.01.2003 wird verworfen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 400,- EURO festgesetzt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren.


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