Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 51/03 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 19.08.2003 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 446,66 Euro festgesetzt.


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