Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 B 85/03 AL ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.11.2000 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 9427,12 Euro festgesetzt.


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