Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 51/04 KR ER

Tenor

Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.06.2004 - Az.: S 5 KR 654/04 ER - wird bis zur Erledigung des Rechtsstreits über den einstweiligen Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz ausgesetzt. Die Beschwerdeführerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin für das Verfahren der Vollstreckungsaussetzung.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.