Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 33/03

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 5) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.05.2003 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 5) in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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