Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 6/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 25.11.2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 5) für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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