Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 105/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.03.2004 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte den Eltern der Klägerin einen Betrag von 590,70 Euro zu erstatten hat. Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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