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SG § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

(1) Ungediente Dienstleistungspflichtige (§ 59 Abs. 3 Satz 1), die nach § 71 verfügbar sind, werden durch die Karrierecenter der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen. Die Art der Dienstleistung sowie Ort und Zeit des Diensteintritts werden durch Heranziehungsbescheid bekannt gegeben. Im Heranziehungsbescheid ist die Dauer der zu leistenden Dienstleistung anzugeben; dies gilt nicht für die Heranziehung zum Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall nach § 60 Nr. 6 und zu Übungen als Bereitschaftsdienst nach § 61 Abs. 3.

(2) Die Dienstleistungspflichtigen haben sich entsprechend dem Heranziehungsbescheid zu Dienstleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zu stellen.

(3) Der Heranziehungsbescheid soll vier Wochen vor dem Beginn der Dienstleistung zugestellt sein. Dienstleistungspflichtige können ohne Einhaltung einer Frist einberufen werden, wenn

1.
Übungen als Bereitschaftsdienst angeordnet sind,
2.
die Heranziehung zu einer nach den Umständen gebotenen Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte notwendig ist,
3.
der Spannungs- oder Verteidigungsfall eingetreten ist,
4.
das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle Übungen von kurzer Dauer als Alarmübungen angeordnet hat oder
5.
Hilfeleistungen im Innern zu erbringen sind.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht - B 3 KR 2/23 R
30. November 2023
B 3 KR 2/23 R 30. November 2023
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 35/18
26. Oktober 2022
L 11 KA 35/18 26. Oktober 2022
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 KR 2028/21 ER-B
9. August 2021
L 11 KR 2028/21 ER-B 9. August 2021
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 BA 3136/20
20. Juli 2021
L 11 BA 3136/20 20. Juli 2021
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 200/21 ER-B
22. Februar 2021
L 4 KR 200/21 ER-B 22. Februar 2021
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 50/17
14. November 2018
L 11 KA 50/17 14. November 2018
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZB 56/16
15. Juni 2017
7 AZB 56/16 15. Juni 2017
Urteil vom Bundessozialgericht (6. Senat) - B 6 KA 13/16 R
15. März 2017
B 6 KA 13/16 R 15. März 2017
Urteil vom Bundessozialgericht (6. Senat) - B 6 KA 18/16 R
15. März 2017
B 6 KA 18/16 R 15. März 2017
Urteil vom Bundessozialgericht (6. Senat) - B 6 KA 20/16 R
15. März 2017
B 6 KA 20/16 R 15. März 2017