Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 62/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 28.06.2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen sowie die Gerichtskosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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