Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 4/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2002 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat der Beklagten die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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