Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 P 92/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.03.2004 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.128,05 Euro festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.


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