Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 B 13/06 KN

Tenor

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 12.7.2006 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.


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