Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 204/07 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2007 aufgehoben. Der Klägerin wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe ab Klageerhebung gewährt und Rechtsanwalt C aus E beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen