Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 280/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.09.2007 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung - auch wegen der Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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