Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AL 9/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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