Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 149/10 B ER und L 20 AY 150/10 B

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 3.11.2010 (L 20 AY 149/10 B ER) wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.11.2010 (L 20 AY 150/10 B) wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt B aus C wird abgelehnt.


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