Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 31/09

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.02.2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 412,87 EUR festgesetzt.


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