Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 165/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2010 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts bewilligt und Rechtsanwalt L aus C beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen