Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 2194/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin zu 2) gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.11.2010 wird als unzulässig verworfen. Die Berufung des Klägers zu 1) gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.11.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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