Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1132/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.05.2011 - S 14 AS 136/09 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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