Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 18 R 677/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.07.2010 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 31.03.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.10.2009 verurteilt, der Klägerin ab dem 09.02.2008 große Witwenrente zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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