Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 879/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 02.04.2012 geändert. Den Klägern wird ab dem 01.08.2012 Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt D, E, beigeordnet.


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