Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1379/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin zu 1) wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.07.2012 geändert. Der Klägerin zu 1) wird für das erstinstanzliche Verfahren ab dem 16.03.2012 ohne Kostenbeteiligung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin B, L, beigeordnet. Die Beschwerde des Klägers zu 2) wird zurückgewiesen.


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