Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 2234/12 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.10.2012 wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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