Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 695/13 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.04.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen