Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 13 EG 22/13 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.5.2013 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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