Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1773/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.08.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus C beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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