Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 KN 83/13 B

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.6.2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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