Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 KR 280/14 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31.03. 2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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